Höchstpersönliche Rechte
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Höchstpersönliche Rechte — sind Rechte, die an die Person des Berechtigten geknüpft sind, folglich auf andre nicht übertragen werden können noch sich vererben, z. B. das Recht auf Schmerzensgeld (s. d.), das Recht des Nießbrauchs (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
höchstpersönliche Rechte — höchstpersönliche Rechte, an eine bestimmte Person gebundene Rechte, die wegen ihres besonderen Charakters im Grundsatz weder übertragbar noch vererblich sind. Zu den höchstpersönlichen Rechten gehören das allgemeine Persönlichkeitsrecht,… … Universal-Lexikon
unveräußerliche Rechte — unver|äußerliche Rechte, andere Bezeichnung für höchstpersönliche Rechte … Universal-Lexikon
Sicherungsabtretung — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… … Deutsch Wikipedia
Sicherungszession — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… … Deutsch Wikipedia
Zessionskredit — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… … Deutsch Wikipedia
Handlungsfähigkeit (Schweiz) — In der schweizerischen Rechtswissenschaft bezeichnet Handlungsfähigkeit die Fähigkeit durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. (Art. 12, 13 Schweizer Zivilgesetzbuch, ZGB). Unterbegriffe im Schweizer Recht sind die Mündigkeit,… … Deutsch Wikipedia
Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia
Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia